Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – das Programm zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin
Die WELMO-Förderrichtlinie wird unverändert fortgeführt und bis 2027 verlängert.
Kurzüberblick WELMO
Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen in Berlin beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge und beim Ausbau von Ladeinfrastruktur. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellt Zuschüsse für die Anschaffung oder das Leasing von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen bereit – darunter Elektroautos, Transporter, Nutzfahrzeuge und motorisierte Zweiräder mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb. Zusätzlich fördert WELMO die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur auf gewerblichen und privaten Flächen. Das Programm wird von der IBB Business Team GmbH ungesetzt.
Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).
Umfassende Beratung und Zuschüsse für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Mit WELMO unterstützt das Land Berlin Unternehmen und selbstständig Tätige bei der Elektrifizierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Gefördert werden sowohl die Anschaffung bzw. das Leasing von elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch der Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur – ergänzt durch ein umfassendes Beratungsangebot
Finanzierungsförderung
Finanzierungsförderung
Finanzierungsförderung
Beratung
Was fördert WELMO?
Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe initiiert und besteht aus zwei zentralen Säulen:
1. Beratungsförderung
- Potenzialberatung
- Realisierungsberatung
2. Finanzierungsförderung
- Anschaffung und Leasing von E-Fahrzeugen
- Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur
- Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Beratungsförderung: Potenzial- & Realisierungsberatung
Potenzialberatung – Analyse & Grundlagen:
- Fahrzeuge
- Ladeinfrastruktur
- Allgemeinen Mobilitätsbedarf
Realisierungsberatung – Umsetzung & Integration:
- Fuhrparkintegration
- Mobilitätsbedarfe
- Netzanschluss
- Sektorenkopplung
- Versorgungssicherheit
- Grundlagen für die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes
- Analyse von Einsparpotentialen
Finanzierungsförderung: Zuschüsse für Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur
Geförderte Fahrzeuge
Gefördert werden rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb (Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig), darunter:
- Elektroautos
- Elektro-Transporter
- Elektro-Nutzfahrzeuge
- Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder
(z. B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder, S-Pedelecs, Pedelecs) - Neufahrzeuge, Jahreswagen und Leasingfahrzeuge (mind. 12 Monate Laufzeit)
Besonderheiten für Taxis
- Pkw der Klasse M1: Förderung ausschließlich für Unternehmen mit gültiger Taxikonzession, nur als rein elektrische oder Brennstoffzellenfahrzeuge
- Pkw der Klassen M1 und M2: Förderung als E-Inklusionstaxi
- Umrüstung bereits angeschaffter E-Fahrzeuge der Klassen M1 und M2 zum E-Inklusionstaxi ist ebenfalls förderfähig
Geförderte Ladeinfrastruktur
- Stationäre Ladeinfrastruktur auf öffentlich oder nicht öffentlich zugänglichen, privat betriebenen Flächen
- Außerdem wird der Ausbau von Ladepunkten für:
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsbaugesellschaften
- Wohnungsgenossenschaften
- deren Tochter- und Konzerngesellschaften gefördert.
Wer kann von der WELMO-Förderung profitieren?
Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen, die den Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben.
Besondere Voraussetzungen für die Förderung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur:
- Antragsberechtigt sind all jene Unternehmen und selbstständig Tätige,
- die mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnütziges oder freiberuflich genutztes Elektrofahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur kaufen oder leasen wollen.
- Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie deren Tochter- und Konzerngesellschaften.
- Außerdem ist antragsberechtigt, wer über das Förderprogramm SolarPLUS in den Modulen C bzw. D Fördernehmer:in ist und nachweist, dass mit dem geförderten Speicher/PV-Anlage die geförderte Ladeinfrastruktur und/oder das geförderte E-Fahrzeug betrieben wird.
- Für die Beantragung von Fahrzeugen der Klasse M1, M2 (PKW) sind ausschließlich Taxibetriebe berechtigt.
- Für die Fahrzeugförderung ist es Voraussetzung, dass ein motorisiertes Fahrzeug für die gewerbliche, gemeinnützige oder freiberufliche Tätigkeit notwendig ist.
- Die geförderten E-Fahrzeuge hauptsächlich in Berlin eingesetzt werden. Ein überwiegender Einsatz außerhalb Berlins, also mehr als 50 % der jährlichen Fahrleistung bei Tochtergesellschaften mit Standorten außerhalb der Stadt, ist nicht förderfähig.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Förderkriterien
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist modulabhängig und richtet sich u. a. nach:
- Fahrzeugklasse
- Antriebstechnologie
- Art der Ladeinfrastruktur
- Umfang der Beratungsleistungen
Detaillierte Fördersummen finden Sie in den jeweiligen Fördermodulen:
Potenzial- und Realisierungsberatung
Antragstellung
Der Antrag wird über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem gestellt.
Das System ermöglicht:
- Digitale Antragstellung
- Upload und Verwaltung aller erforderlichen Dokumente
Eine vorzeitige Bestellung von Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur sowie die Beauftragung von Beratungsleistungen ist vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs nicht zulässig.
Kontakt
Di & Do: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de
Antragstellung
Förderrichtlinie
Förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge
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Zudem informiert die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO als zentrale Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand über innovative, klimagerechte Mobilitätslösungen, treibt den Wandel der Mobilität voran und bietet kompakte Informationen rund um Elektromobilität und Neue Mobilität in Berlin und Brandenburg.
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